Ente am Ende
Wider den Wucher
Donnerstag, 2. April 2015, 14:57

Eine feine Idee für einen preiswerten Umtrunk mit Freunden: man betrete ein Brauhaus, eine Schankstube oder am besten ein Oktoberfestzelt in Bayern (ggf. auch sonstwo in doitschen Landen) und frage den Wirt oder die Bedienung, ob dorten das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 gelte. Auf die mutmaßlich positive Antwort ("Natürlich!" - "Selbstverständlich!!" - "Ja, was dachten Sie denn?!?") bestelle und konsumiere man sodann reichlich Maße, schmeiße getrost auch die eine oder andere Lokalrunde und verweise dann am Ende, wenn die mit Sicherheit exorbitante Rechnung präsentiert wird, auf die Passage über die Bierpreise:

Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayrn / auff dem Lande / auch in unnsern Stettn unn Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere ordnung ist / von Michaelis biß auff Georij / ain mass oder kopffpiers über ainen pfenning Müncher werung / unn von sant Jorgentag / biß auff Michaelis / die mass über zwen pfenning derselben werung / und derenden der kopff ist / über drey haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden.

Es empfiehlt sich freilich, bei diesem harmlosen Schabernack auf Wirtes Kosten sowohl den nunmehr fast 500 Jahre alten Gesetzestext als auch sicherheitshalber mindestens einen befreundeten Juristen und wenn möglich einige kampfstark erscheinende Begleiter dabeizuhaben. Dann allerdings sollte man auch nicht zögern, die nunmehr nach guter alter Art neu errechnete Summe unbürokratisch aufzurunden (ein Pfennig -> ein Euro-Cent) und vielleicht noch ein großzügiges Trinkgeld obendraufzulegen. Prosit!

senf dazu


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