Ente am Ende
Zum Dauerbrenner-Thema "Ausländische Straftäter":
Mittwoch, 16. September 2026, 14:58

Nehmen wir einmal den (natürlich völlig unrealistischen) Fall, ein deutscher Staatsbürger hätte in einem anderen Land (z.B. Thailand) eine Straftat begangen, z.B. Minderjährige missbraucht - sollte er dafür vor Ort nach den dort geltenden Gesetzen verurteilt und bestraft oder lieber einfach in seine Heimat Deutschland abgeschoben werden...?

Ich frage natürlich für einen Freund...

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Nachtrag: Die Meisten, die auf diese Frage bei Fratzbuch geantwortet haben, waren der Meinung: Erst Urteil, dann Strafe absitzen, dann abschieben (und meinten noch dazu: "Dämliche Frage"). Aber genau das wird ja von gewissen (rechten) Kreisen anders gefordert: Abschiebeung sofort, ohne langen Prozess und noch längerer (womöglich lebenslänglicher) Strafe...

senf dazu


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