Soso - der frühere RAF-Anwalt/-Aktivist und heutige Ultra-Nazi Horst Mahler (der übrigens gerade versucht, seine Homepage zu verscheuern) muss wegen Volksverhetzung sechs Jahre brummen; dabei beträgt doch laut § 130 StGB die Höchststrafe für dieses Verbrechen "nur" fünf Jahre?!?
So sehr ich es der fiesen Arschkrampe gönne - ein solch drakonisches Urteil für bloße verbale Äußerungen halte ich doch unter juristischen Gesichtspunkten für einigermaßen bedenklich (ganz abgesehen davon, dass der Delinquent sich damit natürlich als Märtyrer einer sog. Gesinnungsjustiz hochsterilisieren kann - und vielleicht die Muße nutzt, um wie weiland sein großes Vorbild in der Festungshaft zu Landsberg seinen "Kampf" zu schreiben)...
Und übrigens: so manches von dem, was der CSU-Vorschwitzende Horst Seehofer da heute beim sog. pol. Arsch Aschermittwoch so von sich gegeben hat (über Einwanderer z.B.) erfüllt m.E. ebenfalls den Straftatbestand der Volksverhetzung!
"Das Landgericht München begründete die Höhe der Strafe am Mittwoch mit der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer und der fehlenden Reue des Angeklagten, der das Verfahren als Bühne habe missbrauchen wollen."
Schön finde ich, was der vorsitzende Rcihter sagte:
"Rieder warf Mahler 'nationalistisches Gequake' vor und fragte den Verurteilten: 'Wie kann man auf so einen Schwachsinn kommen?'" - Wenn's so blöd ist, wird's doch keiner glauben, scheint ja aber dennoch als höchst gefährlich angesehen worden zu sein...
Jetzte seh' ich gerad: sitzt der nicht schon längst??
http://www.sueddeutsche.de/bayern/947/440689/text/
➥ Zur Petition Weiterentwicklung: Demokratie
➥ Das Prinzip Permanentes Plebiszit
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