
Das neue Bundestagswahlrecht, das die Einheitspartei CSUCDUFDPSPDGrüne gegen die Stimmen der Linken beschlossen hat und das zu einer enormen Vergrößerung des Bundestags durch Überhang- und Ausgleichsmandate führen wird, ist nicht nur ein Beispiel für die Selbstbedienungsmentalität der Parlamentarier, wie sie auch in den ständigen "Diäten"-Erhöhungen zum Ausdruck kommt, sondern in seinen möglichen Auswirkungen völlig absurd, wie folgendes Rechenbeispiel belegen möge:
Angenommen, eine Partei erränge per Erststimme in allen 299 Wahlkreisen den Direktkandidaten, käme (aus welchen Gründen auch immer) aber nur auf einen Zweitstimmenanteil von fünf Prozent, was einer Fraktionsgröße von knapp 30 Abgeordneten entspräche; dann müsste (durch anteilige Ausgleichsmandate) der Bundestag von 598 auf 5.980 Abgeordnete vergrößert (bzw. verzehnfacht) werden.
Sollte besagte Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, würde das Ausgleichsverfahren sogar zu einer unendlich großen Zahl von Parlamentariern führen, was allerdings der von mir immer propagierten plebiszitären Regierungsform ziemlich nahe käme.
Nachtrag: Ich vergaß, dass die Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate erringt. Es ergäbe sich also auch die Möglichkeit, dass eine Partei z.B. alle Direktmandate holt, aber nur einen verschwindend geringen Zweitstimmenanteil, sagen wir 0,2 Prozent (entspräche einem Abgeordneten); dann würde der Bundestag um den Faktor 299 vergrößert werden müssen, also auf stolze 178.802 Sitze.
➥ Zur Petition Weiterentwicklung: Demokratie
➥ Das Prinzip Permanentes Plebiszit
We were all just hanging around waiting to die and meanwhile doing little things to fill the space.
Charles Bukowski