Gerade entdeckt: das Rettungsboot Seiner Exzellenz, des Hochwürdigsten Herrn Tebartz-van Elst...
Bei der Gelegenheit möchte ich gerne einmal aus Artikel 14 des Grundgesetzes zitieren:
(...)
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. (...)
Rein rechtlich wäre also eine Enteignung und Vergesellschaftung von Privatinseln, Luxusyachten und Zweit- bis Zehntwohnsitzen der über hundert Milliardäre in der BRD kein Problem - von Eigentum an Energiekonzernen, Verkehrbetrieben und "Schlüsselindustrien" sowie Großgrundbesitz usw. ganz zu schweigen...
Packen wir's an!
Und was genau haben Sie mit einer enteigneten Yacht vor? Verkaufen und nochmal enteignen?
➥ Zur Petition Weiterentwicklung: Demokratie
➥ Das Prinzip Permanentes Plebiszit
We were all just hanging around waiting to die and meanwhile doing little things to fill the space.
Charles Bukowski